für den Hotelaufnahmevertrag – Chalets zum Latschen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Chalets/Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Chalets zum Latschen. Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
1.2 Unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind Chalets zum Latschen, Inhaberin Bettina Kandlbinder, und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden zustande. Bei Buchung über die Homepage erfolgt der Vertragsschluss durch Anklicken des Buttons „ONLINE BUCHEN“.
Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklung von Anfragen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) der Firma OBS OnlineBuchungService GmbH, Im Gewerbepark D 80, 93059 Regensburg (www.online-buchung-service.de, nachfolgend „OBS“). Im Rahmen des OBT verarbeitet die OBS die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der OBS zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://online-buchung-service.de/datenschutzerklaerung-buchung/ einsehen können.“
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Chalets zum Latschen ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die über Chalets zum Latschen vermittelt werden.
3.3 Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben wie z. B. Kurtaxe.
3.4 Zahlung auf Rechnung ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
3.5 Chalets zum Latschen kann bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
3.6 Bei Zahlungsrückstand oder Erweiterung des Vertragsumfangs kann eine höhere Vorauszahlung verlangt werden.
3.7 Auch während des Aufenthalts kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.8 Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.
3.9 Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden können.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN / NO SHOW
4.1 Rücktritt ist nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen.
4.2 Stornierungen bis zu 30 Tage vor Anreise sind kostenfrei. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Anreise werden 50 % berechnet. Bei späteren Stornierungen werden 100 % des Übernachtungspreises fällig. Werden von Reiseveranstaltern (z.B. booking.com, holidu, airbnb usw.) andere Stornierungsrichtlinien bei der Buchung angegeben, gelten diese.
4.2.1 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. In Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG kann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
4.3 Erfolgt keine Stornierung und besteht kein Rücktrittsrecht, behält Chalets zum Latschen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Bei Nichtvermietung ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Ein Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Chalets zum Latschen kann zurücktreten, wenn der Kunde auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet oder keine feste Buchung vornimmt.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, kann Chalets zum Latschen ebenfalls zurücktreten.
5.3 Ein außerordentlicher Rücktritt ist möglich bei höherer Gewalt, falschen Angaben, Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder gesetzeswidrigem Zweck des Aufenthalts.
5.4 Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Schadensersatzansprüche können pauschaliert werden.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Kein Anspruch auf bestimmte Zimmer, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
6.2 Die Chalets stehen ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.
6.3 Am Abreisetag sind Zimmer bis 10:30 Uhr zu räumen. Spätere Räumung kann Zusatzkosten verursachen.
7 HAFTUNG
7.1 Chalets zum Latschen haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei Verschulden sowie für sonstige Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung vertragstypischer Pflichten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet Chalets zum Latschen nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Nutzung des Safes im Schlafzimmer (neben Bett auf Fensterseite) wird empfohlen.
7.3 Stellplätze auf dem Grundstück begründen keinen Verwahrungsvertrag. Haftung nur nach Maßgabe von Ziffer 7.1.
7.4 Weckaufträge und Nachrichten werden sorgfältig behandelt. Haftung nur bei grobem Verschulden.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
8.2 Gerichtsstand ist 94151 Mauth, Deutschland. Chalets zum Latschen kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
8.3 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
8.4 Chalets zum Latschen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand: 30.11.2025



